Neue Gebühr fürs Regenwasser

Unsere Stadt hat im Abgabenbescheid 2009 die Regenwassergebühr neu berechnet. Darf sie diese Gebühr für 2007 und 2008 komplett nachfordern? Ich könnte das auf meinem Hof anfallende Regenwasser wieder direkt in einen kleinen Bach hinter der Scheune leiten. Das haben wir bis 1983 getan. Dann wurde die Straße mit dem Kanal neu gebaut und wir mussten einleiten, damit der Kanal durch das Regenwasser gespült wird.

Die Stadt darf die Regenwassergebühr auch für 2007 und 2008 nachfordern. Voraussetzung ist allerdings, dass die Abwassergebührensatzung auch rückwirkend gilt und insoweit (nun) eine wirksame Rechtsgrundlage darstellt. Ist eine gesonderte Regenwassergebührenpflicht in der Vergangenheit nicht entstanden, weil die Abwassergebührensatzung mit ihrem...