Mieter will Abgasrohr entfernen

Unser Sohn hat die Wohnung im Erdgeschoss kostenlos bewohnt. Er hat einen Kaminofen angeschafft und ein Edelstahl-Abgasrohr außen an der Wand angebracht. Nun ist er ausgezogen, hat den Ofen mitgenommen und will das Rohr abbauen. Beim Anbau des Rohres hat er uns nicht gefragt. Wir möchten, dass es bleibt. Durch die Verschraubungen würde die Wand unschön aussehen. Darf ein Mieter fest eingebaute Gegenstände entfernen und mitnehmen?

Bei Beendigung des Mietverhältnisses ist der Mieter verpflichtet, den Mietgegenstand geräumt an den Vermieter herauszugeben. Deshalb hat der Mieter alle von ihm eingebrachten Gegenstände und Einrichtungen, mit denen er die Mietsache versehen hat, zu entfernen. Hat der Mieter bauliche Veränderungen vorgenommen, ist er zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands verpflichtet.

Das bedeutet: Ihr Sohn als Mieter muss das von ihm angebrachte Edelstahl-Abgasrohr wieder entfernen.

Diese Räumungspflicht entfällt dann, wenn der Vermieter dies mit dem Mieter vereinbart. Oder der Vermieter verzichtet auf die Räumung bzw. Beseitigung der vom Mieter eingebrachten Einrichtungen oder baulichen Veränderungen.

Soweit sich der Räumungsanspruch...