Mieter nutzt Abstellraum gewerblich

Wir haben unseren Mietern ein Abteil in der Scheune unseres ehemaligen landwirtschaftlichen Betriebes als Abstellraum überlassen. Anfang des Jahres fragte unser Mieter, ob sein Sohn dort vorübergehend eine Palette altes Kopfsteinpflaster unterstellen könnte. Wir stimmten zu. Der Sohn hatte gerade ein Gewerbe als GaLa-Bauer angemeldet. Mittlerweile nutzt er unsere Scheune aber quasi als Betriebsstandort. Liegt womöglich eine Umnutzung vor? Wie können wir gegenüber unserem Mieter argumentieren, dass wir die Nutzung in dieser Form nicht wünschen?

Zu unterscheiden ist die zivilrechtliche und die öffentlich-rechtliche Betrachtungsweise.

Zur zivilrechtlichen Rechtslage: Sollte es sich um einen gewerblichen Mietvertrag handeln, so müssen Sie die Kündigungsfristen des § 580 a BGB beachten. Die Kündigungsfrist hängt davon ab, wie die Miete bemessen ist, nämlich nach Tagen, Wochen oder Monaten. Anders als bei Wohnraum-Mietverhältnissen müssen Sie die Kündigung nicht inhaltlich bzw....