Jagdkanzeln und Ansitzleitern sind jagdlich notwendig. Solche Einrichtungen dienen auch dem Schutz von Leib und Leben Dritter. Denn bei ebenerdiger Schussabgabe und bei fehlendem Kugelfang würde ein Geschoss viele Kilometer fliegen und dadurch eine Gefahr für andere darstellen. Bei der Schussabgabe vom Hochsitz dient der Erdboden als Kugelfang. Vor und bei der Schussabgabe müssen sich Jäger vergewissern, dass niemand gefährdet wird. Auch wenn sich ein Hochsitz in der Nähe eines Wanderweges befindet, ergibt sich hieraus daher keine besondere Risikolage, die es erforderlich macht, den Hochsitz zu entfernen.
Jagdausübungsberechtigte haben nach dem Landesjagdgesetz sogar einen Anspruch auf Errichtung solcher jagdlichen Einrichtungen, wenn sie dem jeweiligen Grundstückseigentümer zumutbar sind. Bei der Errichtung sind die Vorgaben der Unfallverhütungsvorschriften zu beachten. Aus Sicherheitsgründen sollten zum Beispiel Hauptholme und Eckstangen auf festem Fundament errichtet werden. Einer zusätzlichen baurechtlichen Genehmigung bedarf es nicht. Gleichwohl können Größe und Gestalt des Hochsitzes in Ausnahmefällen dazu führen, dass ein Verstoß gegen Bauordnungsrecht besteht. Häufig enthalten Landschaftspläne oder eine naturschutzrechtliche Verordnung weitere Vorgaben zur Errichtung von Jagdeinrichtungen.
Eine gesetzliche Vorgabe, wonach mit Hochsitzen ein Mindestabstand zu Wanderwegen einzuhalten ist, gibt es nicht. So wie Land- und Forstwirtschaft gehört die Jagdausübung zum Außenbereich dazu. Wechselseitige Rücksichtsnahme sollte jedoch den Umgang miteinander prägen. Spaziergänger und Jogger sollten vermeidbare Störungen der Jagdausübung unterlassen und zum Beispiel in der Dämmerung oder bei Nacht nicht mehr unterwegs sein.
Im Sinne einer positiven Öffentlichkeitsarbeit sollte es für Jäger selbstverständlich sein, mit Spaziergängern und anderen Freizeitnutzern freundlich umzugehen und ihr Recht auf Jagdausübung nicht in jeder Situation auf Biegen und Brechen durchzusetzen. In aller Regel ist es aber ohnehin so, dass Jäger sowohl in zeitlicher als auch in örtlicher Hinsicht Freizeitnutzern aus eigenem Interesse ausweichen. Denn wo ständig Spaziergänger oder Jogger am Hochsitz vorbeilaufen, bekommt der Jäger meist kein Wild zu sehen.
(Folge 26-2020)