Wochenblatt-Leser Steffen E. in W. fragt: Unser Hof liegt in einem Naturschutzgebiet. Die Flächen, außer der Hoffläche, sind verpachtet. Tiere halten wir nicht mehr. Zum Hof gehört eine ehemalige Maschinenscheune (etwa 12 m x 18 m). Diese würden wir gern zum Wohnhaus ausbauen. Fundament und Grundmauern sind vorhanden.
Sonja Friedemann, Rechtsanwältin, WLV, antwortet: Ihre Frage bezieht sich auf Wohnprojekte im Außenbereich, noch dazu in einem Naturschutzgebiet. Zunächst einmal schildern Sie, dass Ihre Flächen verpachtet sind, Tierhaltung auch nicht mehr betrieben wird. Insofern wäre es beispielsweise nicht möglich, einen Wohnneubau auf Ihren Grundstücken zu errichten, sofern dieser zusätzlich errichtet werden soll. Diese Option haben grundsätzlich nur Vollerwerbsbetriebe.
Ihre Idee, eine ehemalige Maschinenscheune zum Wohnhaus auszubauen, ist möglich. Voraussetzung ist aber,
- dass dieses Gebäude schon länger als sieben Jahre besteht,
- die Maschinenhalle noch eine erhaltenswerte Bausubstanz hat,
- die äußere Gestalt des Gebäudes im Wesentlichen gewahrt bleibt
- und insgesamt nicht mehr als fünf Wohnungen je Hofstelle entstehen.
Voraussetzung ist weiterhin, dass die Maschinenhalle ursprünglich einmal privilegiert für die Landwirtschaft errichtet wurde. Im letzteren Fall müssten Sie sich verpflichten, nach Umnutzung der Maschinenhalle nicht eine neue Maschinenhalle zu errichten. Dies geschieht in der Regel durch eine Baulasterklärung gegenüber dem Bauamt. In jedem Fall müssen Sie sich an das zuständige Bauordnungsamt bei der Kommune bzw. Ihrem Kreis wenden.
Im Einzelfall können auch noch Regelungen aus der Naturschutzgebietsverordnung bestehen, die die Projekte untersagen. In der Regel beziehen sich die Verbote aber auf Neubauten.
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(Folge 38-2022)