Löschwasservorrat anlegen?

Wir haben 1962 zwischen Wohnhaus und Kuhstall einen Geflügelstall errichtet. Den Stall möchten wir abreißen und an gleicher Stelle eine Scheune bauen. Jetzt fordert das Kreisbauamt, dass wir einen Löschwasservorrat von 200 m3 anlegen. In unserem Dorf (35 Einwohner) gab es früher einen Löschteich, den die Gemeinde in Ordnung gehalten hat. Seit 20 Jahren kümmert sich keiner mehr um ihn. Müssen wir die Forderung erfüllen?

Im Feuerschutzhilfeleistungsgesetz NRW (FSHG) ist geregelt, dass die Gemeinde eine den örtlichen Verhältnissen angemessene Löschwasserversorgung sicherzustellen hat. Dies bedeutet: Die Gemeinde hat bereits heute für die 35 Einwohner in Ihrem Dorf eine Lösch­wasser­versorgung sicherzustellen.

Möglicherweise existieren andere Möglichkeiten, im Brandfall auf Löschwasser zurückzugreifen, etwa durch die Nutzung von „Löschwasserbrunnen“ oder der öffentlichen...