Lärmschutzwand selbst errichten?

Unser Wohnhaus auf dem Hof liegt nur 25 m von der Kreisstraße. In den letzten Jahren hat der Verkehr deutlich zugenommen, deshalb fühlen wir uns durch den Lärm stark belästigt. Dürfen wir auf unserem Grund eine Lärmschutzwand errichten? Könnten wir den Kreis oder die Stadt zur Mitfinanzierung heranziehen? Gibt es andere Möglichkeiten zum Lärmschutz?

Ein lärmgeplagter Anlieger hat verschiedene Möglichkeiten. Als Erstes sollten Sie beim Straßenverkehrsamt (Kreis) beantragen, dass die Geschwindigkeit vor Ihrer Hofstelle zum Beispiel auf 70 km/h beschränkt wird.

Nach § 45 Abs. 1 StVO kann die Behörde die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen beschränken oder verbieten oder den Verkehr umleiten. Grundsätzlich ist § 45 StVO auf den Schutz der Allgemeinheit gerichtet. In der Rechtsprechung ist aber anerkannt, dass der Einzelne einen auf ermessensfehlerfreie Entscheidung der...