Keine Weidehütte für Pferde?

Eine Pferdehalterin möchte von mir 0,50 ha Grünland pachten. Sie will vier Pferde auf der Fläche halten und sie einzäunen. Das Grundstück (Außenbereich) liegt im Landschaftsschutzgebiet. Laut Bauamt ist die Frau nicht privilegiert. Sie dürfe zum Beispiel keinen Weidezaun und keine Schutzhütte errichten. Stimmt das?

Bezüglich denkbarer Auflagen und mithin baurechtlicher Einschränkungen sollte die Pferdehalterin in die Schutzgebietsausweisung des Landschaftsschutz­gebietes Einsicht nehmen und prüfen, ob Einschränkungen festgesetzt sind. Davon gehen wir jedoch nicht aus, da in Landschaftsschutzgebieten in der Regel eine extensive Weidenutzung möglich ist.

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