Kein Wohnhaus für Sohn?

Ich habe meinem Sohn den Hof (20 ha) überschrieben. Er bewirtschaftet 5 ha im Nebenerwerb, der Rest ist verpachtet. Das Wohnhaus haben meine Frau und ich zurückbehalten. Jetzt möchte der Sohn für seine Familie (drei Kinder) ein Wohnhaus bauen. Doch die Landwirtschaftskammer meint, der Sohn (Hofbesitzer) wäre nicht privi­legiert, da sein überwiegendes Einkommen nicht aus der Landwirtschaft komme. Was können wir tun?

Die Auskunft der Landwirtschaftskammer, dass Ihr Sohn keinen Baurechtsanspruch hat, ist korrekt. Allerdings kann die Begründung nicht sein, dass das überwiegende Einkommen des Sohnes nicht aus der Landwirtschaft stammt. Er wird aber mit seinem...