Kein Altenteilerhaus in Brandenburg?

Mein Hof, 4 ha Eigentum, liegt in Brandenburg. Wir bewirtschaften 80 ha Grünland mit Rindern. Mit meiner Frau wohne ich in einer Baracke. Mein Sohn möchte den Betrieb übernehmen, wohnt aber 10 km entfernt. Da wir im Außenbereich liegen, will uns das Bauamt kein Altenteilerhaus genehmigen. Und wenn doch, müsste ich zustimmen, dass das Haus nach meinem Tod abgerissen wird. Seit Januar 2020 gilt in Brandenburg die Höfeordnung.

Die Frage, ob ein Hof im Sinne der HöfeO vorliegt, ist für das Baurecht unerheblich. Entscheidend sind vorrangig bauplanungsrechtliche Aspekte, die sich aus § 35 BauGB (Bundesrecht) ergeben. Ein Rechtsanspruch für die Errichtung eines Altenteilerhauses haben in der Regel Vollerwerbsbetriebe, wenn sie zum Zeitpunkt der Antragstellung erkennen lassen, dass im Rahmen der Generationennachfolge...