Jedes Mal Gebühr für Bauanträge?

Die Stadt hatte uns 2014 die Baugenehmigung für ein Zweifamilienhaus erteilt. Der Bescheid kostete 999 €. Das Haus haben wir dann aber nicht gebaut. Wir stellten einen neuen Bauantrag für ein Einfamilienhaus an gleicher Stelle. Auch dafür hat uns die Stadt 473 € berechnet. Hätte sie uns nicht wenigstens einen Teilbetrag erlassen müssen?

Die Stadt hat in der letzten Gebührenfestsetzung für das beantragte Einfamilienhaus Bezug genommen auf die Tarifstelle 2.5.2.3 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW. Sie besagt, dass für die Entscheidung über die Erteilung der Genehmigung von...