Hühnerstall ohne Antrag umgebaut

Mein Vater, damals Eigentümer, hat 2006 einen Hühnerstall auf unserem Haupterwerbsbetrieb zu Wohnzwecken umgenutzt (Wohnfläche 50 m2). Das Gebäude wird seit geraumer Zeit dauerhaft bewohnt. Mein Vater hat damals keine Genehmigung eingeholt. Können wir die Umnutzung nachträglich genehmigen lassen?

 Für den Stall hätte Ihr Vater einen Bauantrag für die von Ihnen beschriebene Umnutzung stellen können. Diesem Antrag hätte die Baubehörde stattgeben müssen, da die Voraussetzungen des § 35 Abs. 4 Ziffer 1 BauGB vorliegen. Danach können „sonstige Vorhaben“ nach § 35 Abs. 2 BauGB genehmigt werden. Jedoch muss man bei derartigen Umnutzung „die äußere Gestalt des Gebäudes im Wesentlichen wahren“. Zudem dürfen neben den bisher privilegierten Wohnungen...