Hofgebäude wie sinnvoll nutzen?

Mein Vater, 80, Witwer, bezieht seit 1998 Rente. Den Hof hat er 2001 auf mich übertragen. Alle Flächen sind verpachtet. Da ich keine Kinder habe, überlege ich Folgendes: Könnte ich die Hofgebäude umnutzen und an eine gemeinnützige Organisation vermieten, die darin etwa eine Kindertagesstätte oder ein Pflegeheim betreibt? Wie sähe es mit dem Einbau von Wohnungen aus?

Wir gehen davon aus, dass Ihre Hofstelle im Außenbereich liegt. Deshalb sind für Ihre Überlegungen § 35 Abs. 4 Ziffer 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit dem Außenbereichserlass des Landes NRW einschlägig (Runderlass des Ministeriums für Bauen und Verkehr – VI A 1 – 901.34 vom 27. Oktober 2006, befristet bis Jahresende 2016).

Im Erlass heißt es: „… § 35 Abs. 4 Ziffer 4 Satz 1 BauGB setzt voraus, dass noch eine Hofstelle vorhanden bzw. die bodenrechtliche Situation noch von den vorhandenen Gebäuden des (ehemaligen) Hofes geprägt ist. Nicht nur zur Wohnnutzung, sondern auch für eine...