Hof umnutzen?

Seit Jahren bewirtschaften wir einen Betrieb mit zwei Hofstellen, die 10 km vonei­nander entfernt im Landschaftsschutzgebiet liegen. Dürfen wir die Wirtschaftsgebäude auf einer Hofstelle an einen Garten- und Landschaftsbauer vermieten? Bekommen wir die Nutzungsänderung genehmigt?

Die historische Entwicklung wird so gewesen sein, dass es sich ursprünglich um zwei Höfe handelte. Dann haben Sie die Flächen zu einem Betrieb vereint.

Aus planungsrechtlicher Sicht bestehen gegen die Umnutzung der landwirtschaftlichen Gebäude keine Bedenken. Nach § 35 Abs. 4 Ziffer 1 BauGB ist die Nutzungsänderung von Gebäuden möglich, die einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen oder gedient haben. Weitere Voraussetzung ist, dass das Gebäude im „räumlich-funktionalen Zusammenhang mit der Hofstelle des land- oder forstwirtschaftlichen Betriebes“ steht.
Der Gesetzgeber geht davon aus, dass ein landwirtschaftlicher Betrieb lediglich eine Hofstelle hat. In Ziffer 4.1.5 des sogenannten

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