Hähnchenstall gewerblich nutzen?

Ein Berufskollege möchte meinen Hähnchenstall pachten, um darin Biohähnchen zu mästen. Bisher haben wir ihn mit 18.000 Tieren kontinuierlich belegt, in der Biomast sind nur 6.000 Tiere zulässig. Ich hatte den Stall im Nebenerwerb landwirtschaftlich betrieben, der Pächter will ihn gewerblich nutzen. Das Bauamt teilt jetzt mit, dass es die Nutzungsänderung nicht genehmigen könne. Es gehe um ein Gewerbe im Außenbereich.

Privilegiert war bisher eine landwirtschaftliche Masthähnchenanlage nach § 35 Abs. 1 Ziffer 1 Baugesetzbuch (BauGB), sofern der landwirtschaftliche Betrieb baurechtlich privilegiert war. Diese Privilegierung gilt aber nicht, wenn eine gewerbliche Mastanlage durch einen anderen bzw. neuen Betrieb betrieben wird.

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