Hackschnitzel: Baugenehmigung für Lagertunnel?

Leserfrage: Brauchen wir als Nebenerwerbsbetrieb für das Aufstellen eines Lagertunnels für Hackschnitzel eine Baugenehmigung?

Wochenblatt-Leser Dennis K. in E. fragt: Unser landwirtschaftlicher Nebenerwerbsbetrieb liegt im Außenbereich. Wir möchten einen Lagertunnel (Länge 20 m, Breite 10 m und Höhe 4 m) für Hackschnitzel bauen – und zwar möglichst genehmigungsfrei. Die Stadt äußerte schon Einwände. Wir seien nur Nebenerwerbslandwirte. Wie sollten wir vorgehen?

Rechtsanwältin Sonja Friedemann, WLV, kann informieren: Grundsätzlich sind alle Bauvor­haben im Außenbereich genehmigungspflichtig. Es sei denn, sie ­fallen unter eine Genehmigungsfreiheit nach § 62 der Landesbauordnung NRW. Gemäß § 62 Abs. 1 Nr. 1 d) BauO NRW sind Folientunnel genehmigungsfrei, wenn es sich um Gewächshäuser ohne Verkaufsstätten mit...