Graben verfüllen?

Zwischen der Wiese des Nachbarn und unserer Straße zum Hof (privat) verläuft ein kleiner Graben. Er nimmt seit Jahren kein Wasser mehr von Fläche (Dränagen) und Straße auf. Gern würden wir ihn einebnen. Benötigen wir eine Genehmigung?

Zuständig für die Unterhaltung und den Ausbau von Gewässern 2. Ordnung und von sonstigen Gewässern im Sinne des Landeswassergesetzes NRW sind die Kommunen bzw. die Wasser- und Bodenverbände. Der Gewässerausbau, zu dem auch die wesentliche Umgestaltung oder Beseitigung eines Gewässers zählt, bedarf regelmäßig eines wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens nach § 68...