Gebühren zurück?

Zwei Verwaltungsgerichte haben entschieden, dass Landwirte ihre neuen oder bestehenden Güllehochbehälter nicht mit einer Plane abdecken müssen. Damals musste ich für den Bauantrag 250 € Gebühren zahlen. Kann ich sie jetzt vom Kreis zurückfordern?

In der Tat haben das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen und das Verwaltungsgericht Münster kürzlich entschieden, dass den Landwirten eine bestimmte Abdeckungsart von Güllehochbehältern nach der TA-Luft nicht vorgeschrieben werden darf. Genau diese sah jedoch der Erlass des MKULNV NRW („Filtererlass“) vor....