Gebäude erneut umnutzen?

Vor einigen Jahren hatten wir einen Stall in eine Lagerscheune umgenutzt. Jetzt wollten wir eine Wohnung in das Gebäude einbauen. Doch das Bauamt sagt nein. Eine zweite Umnutzung sei nicht möglich. Ist das richtig? Wir wollten lediglich einige Fenster in das massive Gebäude einbauen.

Die Auskunft des Bauordnungsamtes ist korrekt. Nach dem Baurecht (§ 35, Abs. 4 Ziffer 1 BauGB) ist nur die erste Änderung der bisherigen Nutzung eines ehemaligen landwirtschaftlichen Gebäudes im Außenbereich genehmigungsfähig.

Leider ergibt sich auch aus dem Außenbereichserlass des Landes NRW nichts anderes, dort heißt es unter Ziffer 4 Punkt 1: "Nur die erstmalige Änderung der Nutzung ist begünstigt, nicht...