Gabionenzaun an der Grenze?

Ich möchte auf meiner Grenzseite einen Gabionenzaun, 1,50 m hoch, auf einem 20 cm über den Boden ragenden Fundament errichten. Mein Grundstück liegt unterhalb einer Ackerfläche. Ohne Barriere wird das Regenwasser meinen Garten überfluten. Benötige ich eine Baugenehmigung für den Zaun?

Für den Gabionenzaun benötigen Sie keine baurechtliche Genehmigung. Nach § 65 Abs. 1 Nr. 13 BauO NRW sind Einfriedigungen bis zu 2 m Höhe und solche an öffentlichen Verkehrsflächen bis zu 1 m Höhe über der Geländeoberfläche genehmigungsfrei. Gleiches gilt für Stützmauern bis zu 2 m Höhe über der Geländeoberfläche.

Der Gabionenzaun auf dem Fundament soll das Regenwasser fernhalten und vor neugierigen Blicken schützen. Beide Maßnahmen erreichen nach Ihrer Planung eine Gesamthöhe von 1,70 m. Sie liegen damit deutlich unter den 2 m.

Doch...