Fachwerkhaus vermieten?

Mit Genehmigung der Behörden haben wir ein Fachwerkhaus aus der Nachbarschaft auf unsere Hofstelle (Außenbereich) umgesetzt und zu Wohnzwecken ausgebaut. Eigentlich sind die Wohnungen für die Mitarbeiter unseres Betriebes genehmigt. Doch wir möchten sie jetzt vermieten. Geht das?

Aus planungsrechtlicher Sicht können Sie nach § 35 Abs. 1 Ziffer 1 Baugesetzbuch (BauGB) betriebseigene Wohnungen für Arbeitskräfte errichten, die für ihren land- bzw. forstwirtschaftlichen Betrieb arbeiten. Die Wohnungen müssen dem Betrieb zugeordnet sein und ihm dienen. Ob dies zutrifft, können Sie dem Bauantrag entnehmen bzw. möglicherweise auch der Baugenehmigung und den Nebenbestimmungen.

In dem Augenblick, in dem Sie Wohnraum, der nur für Arbeitskräfte Ihres Betriebes genehmigt worden ist, durch betriebsfremde Mieter nutzen, liegt eine illegale Nutzung vor. Das bedeutet: Das Gebäude hat zwar weiter Bestandsschutz, doch die Art der Nutzung kann...