Erbpachtzins wie anpassen?

Im Jahr 2000 hatten wir mehrere Erbpachtverträge für Baugrundstücke abgeschlossen. Danach ist eine Anpassung des Erbpachtzinses nach Punkte-Index vorgesehen. Das Statistische Bundesamt teilt uns jetzt mit, dass der Punkte-Index nicht mehr geführt wird. Gibt es einen Ersatzindex?

Zur Sicherung des Erbbauzinses haben Sie eine Regelung getroffen, wonach der Zins an den „Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland“ angekoppelt wurde. Sobald sich der veröffentlichte Index im Vergleich zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses um mehr als zehn Punkte ändert, besteht ein Anpassungsanspruch, und zwar „in dem gleichen Verhältnis, das sich aus dem Stand des neuen Indexes im...