Erbbauzins wie erhöhen?

Seit 30 Jahren habe ich ein Grundstück im Erbbaurecht übertragen. Der Zins ist an den Lebenshaltungskostenindex gekoppelt (Basis 1976 = 100). Eine Anpassung kann ich verlangen, wenn sich der Index um 10 Punkte verändert hat. Die letzte Erhöhung erfolgte im Juli 2008 (= 215,2 Punkte). Wie muss ich heute nach Umstellung der Indices rechnen?

Das Problem besteht darin, dass Ihr Erbbaurechtsvertrag eine Wertsicherungsklausel mit einer Punkteregelung enthält. Dies bedeutet, dass Sie den Erbbauzins anpassen können, wenn sich der Index der Lebenshaltungskosten, berechnet auf der Basis 1976 = 100, um 10 Punkte innerhalb von drei Jahren verändert hat.

Das Statistische Bundesamt stellt seit 1. März 2013 jedoch keine Umbasierung alter Basisjahre mehr zur Verfügung. Sie können daher nicht mehr ermitteln, wie sich seit 2013 der Verbraucherpreisindex (Nachfolger des...