Erbbaurecht: Index ändern?

1994 haben wir für vier Baugrundstücke Erbbaurechte bestellt. Der Erbbauzins ist wertgesichert (Lebenshaltungskostenindex für 4-Personen-Haushalt). Den Index haben wir umgestellt auf den Verbraucherindex. Jedoch gilt noch die alte Regelung, wonach der Zins angepasst werden darf, wenn sich der Index um mindestens zehn Punkte verändert. Nun schlägt ein Hausbesitzer vor, den Index auf die Basis 2005 (= 100 %) he­ranzuziehen und nach jeweils 10 % zu ändern. Macht dies für uns Sinn?

Gegen die Umstellung auf den Verbraucherpreisindex auf der Basis 2005 = 100 ist grundsätzlich nichts einzuwenden. Damit liegt zwar ein anderes Basisjahr vor, doch für das Jahr, in dem die letzte Änderung geschah, ergibt sich aus der Umbasierung ja auch eine neue Indexzahl. Dadurch bedingt kann der grundsätzliche Rhythmus der Erbbauzinsanpassung weiterhin beibehalten werden, dass bei einer Änderung um zehn Punkte ein Anpassungsanspruch besteht.

Wenn Sie als Basis nun 2005 = 100 statt 2000 = 100 vereinbarten, reduziert sich...