Darf Unternehmer Pferdehof bauen?

Ein Unternehmer hat 2017 in unserem Dorf 6 ha Grünland erworben. Heimische Landwirte wollten ebenfalls kaufen, konnten beim Preis aber nicht mithalten. Nun möchte der Unternehmer einen Pensionsbetrieb mit 20 Boxen plus Wohnhaus auf einer Fläche errichten. Im zweiten Bauabschnitt plant er weitere 20 Plätze. Wird der Landkreis das Projekt genehmigen?

Ein bisheriger Nichtlandwirt kann durchaus Landwirt, Nebenerwerbslandwirt oder auch Vollerwerbslandwirt werden. Dies ergibt sich aus Art. 12 Grundgesetz (Berufsfreiheit), wonach alle Deutschen das Recht haben, ihren Beruf frei zu wählen. Einen Baurechtsanspruch aus § 35 Abs. 1 BauGB („privilegiertes Bauen im Außenbereich“) kann ein künftiger Landwirt dann ableiten, wenn er die Landwirtschaft in einer so großen Intensität ausübt, dass diese planmäßig und auf...