Carport über die Grenze gebaut

Wir wohnen im Außenbereich. 1991 hat der Nachbar ein Carport neben seinem Wohnhaus errichtet. Erst jetzt habe ich festgestellt, dass er die Grenze etwa 1 m in der Breite und 30 m in der Länge überbaut hat. Muss ich das dulden? Falls er mir einen Geldausgleich anbietet: Welche Summe könnte ich fordern?

Zunächst stellt sich die Frage, ob Sie den Überbau dulden müssen. Falls ja, haben Sie Anspruch auf eine Geldrente. Dazu heißt es in § 912 Abs. 1 BGB:

„Hat der Eigentümer eines Grundstücks bei der Errichtung eines ­Gebäudes über die Grenze gebaut, ohne dass ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, so hat der Nachbar den Überbau zu dulden, es sei denn, dass er vor oder sofort nach der Grenzüberschreitung Widerspruch erhoben hat.“

Ihr Nachbar hat den Carport bereits 1991 errichtet. Deshalb können Sie die Duldungspflicht nicht dadurch beseitigen, dass Sie dem Bau über die gemeinsame Grundstücksgrenze auf Ihr Grundstück widersprechen. Den Widerspruch hätten Sie...