Bodenaufschüttung zulässig?

Wir besitzen einen Bauplatz im Ort. Der Nachbar hat 2013 ein Haus errichtet. Der Abstand des Hauses zur Grenze beträgt 6 m. Da sein Grundstück am Hang liegt, hat er bis zur Grenze massiv Boden aufgeschüttet (bis 2,20 m). War das zulässig? Meine Tochter will unser Grundstück jetzt bebauen. Sie möchte nicht ständig auf den Erdwall blicken.

Die Aufschüttung stellt eine genehmigungspflichtige Geländeveränderung dar, deren Zulässigkeit mit dem neuen Gebäude zu prüfen und zu genehmigen ist. Das bedeutet: Die Baugenehmigung muss sich auch auf die Geländeaufschüttung beziehen.

Falls keine Genehmigung erteilt ist, haben Sie zwei Möglichkeiten:

1. Sie können Ihren Nachbarn direkt verklagen und verlangen, dass er die Aufschüttung beseitigt, soweit die in der Genehmigung festgesetzten Grenzabstände verletzt sind.

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