Bestandsschutz für Weideunterstand

Auf meiner Weide befindet sich seit rund 100 Jahren ein 4 x 10 m großer Unterstand für Pferde und Kühe. Nach einer Anzeige erhielt ich vom Bauamt die Aufforderung, dieses Gebäude genehmigen zu lassen. Da es weder Pläne noch Statik gibt, müsste ich beides anfertigen lassen. Muss ich das tatsächlich tun oder gilt in diesem Fall eventuell Gewohnheitsrecht?

Für den Fall, dass es sich bei dem auf Ihrer Wiese stehenden Unterstand um ein Gebäude handelt, das tatsächlich das Alter von 100 Jahren aufweist und Sie nachweisen können, dass die wesentlichen Bauteile tatsächlich so alt sind, besteht für das Gebäude Bestandsschutz.

Bestandsschutz liegt unter anderem dann vor, wenn ein Vorhaben seinerzeit im Einklang mit dem damals geltenden Baurecht errichtet wurde, es nach den...