Baulast löschen lassen?

Ende der 1990er-Jahre hatten wir unser Wohnhaus mit Grundstück aus dem Betriebs- in das Privatvermögen steuerfrei überführt. Damals planten wir den Bau eines Altenteilers. Deshalb durften wir weitere 800 m2 entnehmen. Den Bau genehmigte das Bauamt aber nur mit einer Baulast. Zurzeit haben unsere zwei Kinder alle Flächen gepachtet. Im Zuge der Hofübergabe möchten wir gern die Baulast löschen lassen. Ist das möglich?

Mit der im Baulastenverzeichnis eingetragenen Baulast wollte das Bauamt sicherstellen, dass das Altenteilerhaus mit dem Grundstück und der landwirtschaftliche Betrieb eine Einheit bilden. Diese Einheit sollte auch im Wege einer Generationenfolge eingehalten werden.

Eine realistische Chance, die Baulast löschen zu lassen, besteht nach § 83 Abs. 3 Satz 2 BauO NW unter dieser Voraussetzung: Der Grundstückseigentümer müsste die Löschung beantragen und ein öffentliches Interesse an der Baulast dürfte nicht mehr...