Baugenehmigung nur mit „Baulast“

Wir betreiben eine Tischlerei im Außenbereich. Neben dem Wohnhaus steht eine Scheune. Wir wollen sie abreißen und dort ein neues Betriebsleiterhaus errichten. Das Bauamt will das nur genehmigen, wenn wir eine Baulast eintragen. Danach dürfen wir das Haus, in dem meine Eltern wohnen, nach deren Tod nur noch gewerblich nutzen.

Ihr Vorhaben, im Außenbereich ein zweites Wohnhaus zu errichten, ist rechtlich nicht umsetzbar. Baurechtlich privilegiert sind nur land- und forstwirtschaftliche Betriebe, aber auch nur dann, wenn sie Wohnraum benötigen.

Nicht privilegiert sind gewerbliche Betriebe. Ihr Betrieb und das angrenzende Wohnhaus genießen im Außenbereich Bestandsschutz. Daraus können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Erweiterung Ihres Gewerbebetriebs ableiten (§ 35 Abs. 4 Ziffer 6...