Baugenehmigung für Weihnachtsbaumverkauf

Meine Fläche mit direkter Lage an einer Bundesstraße möchte ich drei Wochen zum Weihnachtsbaumverkauf nutzen und diese entsprechend mit einem Bauzaun einzäunen. Die Fläche ist etwa 1000 m2 groß und liegt innerhalb einer geschlossenen Ortschaft. Ist diese Nutzungsänderung anzeigepflichtig?

Urteil aus Rheinland-Pfalz: In einer verwaltungsgerichtlichen Entscheidung in Rheinland-Pfalz entschied das Verwaltungsgericht Neustadt in einem Urteil vom 25. Februar 2010 (Az. 4 K 1096/09), dass auch bei einem nur knapp ­einen Monat im Jahr stattfindenden Christbaumverkauf von einem bloß geschotterten Platz (bei Ihnen eingezäunten Bereich) es sich um eine bauliche Anlage handelt, welche Voraussetzung für eine baurechtliche Untersagungsanordnung war.

Bauliche Anlagen:

Im Sinne des Bauplanungsrechtes können bauliche Anlagen auch bloße Einfriedungen sein, hier also der von Ihnen beschriebene, das Grundstück bzw. Teile des Grundstücks umfassende Bauzaun. Dies deckt sich mit der Definition des § 2 BauO NW.

Gelegentliche Nutzung:

Die Nutzung der...