Baugenehmigung für Schutzhütte?

Der Pächter meiner Flächen möchte zwei Schutzhütten, jeweils 3 x 3 m, für sein Weidevieh errichten. Ich habe die Landwirtschaft aufgegeben. Brauchen wir eine Genehmigung? Wer sollte die Genehmigung beantragen – der Pächter oder ich als Flächeneigentümer?

Sie müssen für die Schutzhütten einen konkreten Bedarf nachweisen, den nicht Sie, sondern der Pächter Ihrer Flächen hat. Da Sie Ihren landwirtschaftlichen Betrieb verpachtet haben, können und sollten Sie den Bauantrag nicht selbst stellen.

Nach § 62 Abs. I lit. c BauO NW kann Ihr Pächter die Schutzhütten genehmigungsfrei errichten, nämlich Gebäude bis zu 4 m...