Baugenehmigung für ein Bienenhaus?

Für unsere 30 Bienenvölker möchten wir ein Bienenhaus aus Holz (7 x 10 m) in die Streuobstwiese am Hof bauen. Wir haben keinen landwirtschaftlichen Betrieb mehr, benötigen wir eine Baugenehmigung?

Ja, Sie benötigen eine Baugenehmigung. Nach der Bauordnung NW (§ 65 Abs. 1 Ziffern 1 und 4) sind lediglich Gebäude bis 30 m3 Bruttoraum­inhalt bzw. Gebäude bis 4 m Firsthöhe, die nur zum vorübergehenden Schutz von Pflanzen und Tieren bestimmt sind und einem landwirtschaftlichen Betrieb dienen, genehmigungsfrei. Da bei Ihnen kein landwirtschaftlicher Betrieb mehr...