Bauen oder lieber warten?

Der Kreis hat uns eine Baugenehmigung für einen neuen Güllebehälter erteilt. Ein Nachbar hat Klage eingereicht. Er bewirtschaftet nur etwas Acker. Mit dem Bau haben wir noch nicht begonnen. Sollten wir erst den Ausgang des Verfahrens abwarten?

Ihrer Anfrage entnehmen wir, dass Sie lediglich „in Erfahrung gebracht haben“, dass der Nachbar Klage eingereicht hat. Sie oder ein von Ihnen beauftragter Anwalt sollte zunächst Akteneinsicht beantragen, um in Erfahrung zu bringen, was der Nachbar vorträgt. Hat der Nachbar tatsächlich eine Klage eingereicht, dann wären Beklagter der Kreis und nicht Sie als Nachbar. Sie wären als Betroffener nach § 65 Abs. 2 VwGO beizuladen.

In der Sache selbst könnte es sein, dass Ihr...