Balkon ohne Genehmigung bauen?

Kürzlich las ich im Wochenblatt, dass der Einbau von Dachgauben und vergleichbaren Dachaufbauten von der Genehmigungspflicht befreit wurde. Ich kann also einen im Dachstuhl gelegenen Balkon ohne Baugenehmigungsver­fah­ren bauen? Mein Wohnhaus liegt im Innenbereich etwa 15 m vom Außenbereich entfernt.

Nach der Überarbeitung der Landesbauordnung NRW heißt es dort hinsichtlich der Dachgauben und vergleichbaren Dachaufbauten, dass diese unter verschiedenen Voraussetzungen verfahrensfrei sind. Dazu muss das Vorhaben im Geltungsbereich einer städtebaulichen Satzung oder einer Satzung nach § 89 Bauordnung NRW 2018 liegen. Wenn das Vorhaben den Festsetzungen der Satzung entspricht und die statisch-konstruktive Unbedenklichkeit bescheinigt...