Auslaufflächen nicht versiegeln?

Wir haben mit dem Bau zweier genehmigter Offenställe (Bewegungsställe) für jeweils 15 Pferde begonnen. Beide Ställe liegen im Wasserschutzgebiet (3. Zone). Ist bei Befestigung der Auslaufflächen mit Paddockgittern eine Genehmigung erforderlich? Die Anbieter dieser Bodenraster sagen nein. Sie weisen darauf hin, dass die Flächen nicht versiegelt werden dürften. Stimmt das?

Nach § 75 Abs. 1 BauO NW wird eine Baugenehmigung erteilt, wenn „dem Vorhaben öffentlich-­rechtliche Vorschriften nicht entgegenstehen“. Wenn in Ihrem Bauantrag die Offenställe einschließlich der geplanten Auslaufflächen mit Paddock-Gittern zeichnerisch und vielleicht auch näher beschrieben worden sind, steht Ihrem Vorhaben insofern nichts entgegen, da die Baubehörde auch die...