Ausgleichsfläche am Hof?

Mein Bauantrag auf Erweiterung des Kuhstalles wurde genehmigt. Als Flächenausgleich habe ich eine Mähweide, 5.200 m2, angeboten, die 8 km entfernt liegt. Die Stadt lehnt das ab. Sie fordert eine Fläche, die näher am Hof liegt. Der Kreis hat jedoch den Bauantrag genehmigt. Wer ist zuständig?

§ 6 des Landschaftsgesetzes (LG) in NRW bestimmt, dass bei einer Genehmigungserteilung die zuständige Behörde die Verpflichtungen zur Kompensation von Eingriffen im Benehmen mit der Landschaftsbehörde aussprechen muss. Bei Eingriffen in die Landschaft in Form von baulichen Anlagen, so auch beim Stallbau, muss die Baubehörde zusätzlich das Benehmen mit der Gemeinde herstellen. Die Behörde setzt die Ausgleichs- oder...