Auftragserteilung ohne „VOB“?

Wir renovieren unser Wohnhaus. Jetzt haben wir vom Schreiner und Maler Angebote ohne Zusatz „Es gelten die VOB“ erhalten. Wie sieht es mit der Gewährleistung aus? Gelten automatisch die Vorschriften des BGB? Sollten wir bei Auftragserteilung darauf achten, dass die VOB gelten?

Grundsätzlich gilt bei der Beauftragung von Handwerkern, dass die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) Anwendung finden. Soll hingegen die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) gelten, muss dies ausdrücklich im Vertrag vereinbart sein.

Die Regelungen der VOB/B ergänzen die Regelungen des BGB und ändern sie teilweise ab....