Atelier im Kuhstall?

Ich bin Nebenerwerbslandwirt, ein Teil unserer Flächen ist verpachtet. Den Kuhstall möchte meine Frau als Töpferatelier nutzen. Im Herbst 2012 haben wir einen Antrag auf Nutzungsänderung gestellt, doch bis heute (Ende März) hat der Kreis nicht geantwortet. Mündlich hat die Sachbearbeiterin unserem Architekten mitgeteilt, dass sie wohl keine Genehmigung erteilen würde. Müssen wir uns damit abfinden?

Sie sollten das Bauordnungsamt auffordern, Ihnen innerhalb einer angemessenen Frist (drei bis vier Wochen) einen Bescheid auf Ihren Antrag zu erteilen. Sollte er negativ ausfallen, sollten Sie Klage einreichen.

Als Antragsteller haben Sie gegenüber der Behörde das Recht, dass innerhalb einer angemessenen Frist über Ihren Antrag entschieden wird bzw. dass die Behörde weitere ergänzende Unterlagen anfordert.

Für den Fall, dass Sie Ihre Anfrage zum gegenwärtigen Zeitpunkt lediglich auf das „Planungsrecht“ beschränkt haben, reichen im Regelfall Außenansichten, eine Flurkarte und eine kurze Beschreibung des Vorhabens.

Einen kompletten Bauantrag müssen Sie...