Asphaltschäden durch Baumwurzeln

Entlang meines Fichtenbestandes verläuft ein geteerter Weg. Eigentümer des Weges ist die Gemeinde. An vielen Stellen haben Wurzeln die Teerdecke nach oben gedrückt. Wer muss den Weg instand setzen – die Gemeinde oder ich als Besitzer der Bäume?

Die Gemeinde als Eigentümerin der Wegparzelle kann frei entscheiden, wie sie vorgeht. Sie dürfen jedenfalls nicht „eigenmächtig“ die Wurzeln auf dem fremden Grundstück entfernen.

Nach § 910 BGB ist der Eigentümer eines Grundstückes berechtigt, die von einem Nachbargrundstück auf sein Grundstück eingedrungenen Wurzeln abzuschneiden und zu behalten.

Durch das Eindringen der Wurzeln ist das Eigentum der Gemeinde beeinträchtigt. Die Gemeinde könnte von Ihnen nach § 1004 BGB die Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen, und zwar in Form der „Naturalleistung“: Dann würde die Gemeinde Sie auffordern, die in das Grundstück eingedrungenen Wurzeln zu beseitigen...