Altenteiler-Wohnhaus genehmigt?

Als Haupterwerbsbetrieb möchten wir gern ein weiteres Wohnhaus im Außenbereich errichten. Unser Sohn möchte den Hof später im Nebenerwerb weiterführen. Bekommen wir ein Altenteiler-Wohnhaus genehmigt? Wer darf in dem neu erbauten Haus wohnen? Sollte der Sohn als Bauherr auftreten?

Voraussetzung für die Errichtung ist, dass der landwirtschaftliche Betrieb zum Zeitpunkt der Antragstellung möglichst im Haupterwerb betrieben wird. Bei Nebenerwerbsbetrieben erfüllen Altenteilerhäuser im Regelfall nicht die Voraussetzung einer Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB). Nur ausnahmsweise erhalten Nebenerwerbs­betriebe eine Baugenehmigung: nämlich wenn der Betrieb hinsichtlich Art, Größe und Intensität so aufgebaut und ausgerichtet ist wie...