Abriss genehmigen lassen?

Leserfrage: Brauche ich eine Genehmigung, wenn ich ein altes Gebäude abreißen will?

Wochenblatt-Leserin Marthe B. in H. hat eine alte, abgängige Scheune, die sie gerne beseitigen möchte. Benötigt sie dafür eine Abriss­genehmigung? In welchen Fällen ist diese generell erforderlich und welche Rolle spielt es, ob der Hof noch bewirtschaftet wird? Es wird keine aktive Landwirtschaft mehr betrieben.

Rechtsanwältin Sonja Friedemann, WLV, nimmt Stellung: Seit 2019 gilt für den Abbruch von baulichen Anlagen nach der Überarbeitung der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen das sogenannte Anzeigeverfahren für die Beseitigungen. Es bedarf also lediglich einer schriftlichen Anzeige.

Beginn einen Monat nach Bestätigung

Einen Monat, nachdem das Bauordnungsamt die vollständige und mangelfreie Anzeige dem Bauherrn gegenüber bestätigt hat, darf mit der Beseitigung begonnen werden. Vor 2019 musste man für den Abbruch...