50 Jahre Leerstand: Fällt die Wohnnutzung weg?

Leserfrage: Wie erhalte ich die genehmigte Wohnnutzung bei einem länger leerstehenden Hofgebäude?

Wochenblatt-Leserin Marie F. in K. fragt: Das alte Wohnhaus auf meiner Hofstelle war 50 Jahre unbewohnt. Eine Umnutzung ist nicht erfolgt. Jetzt habe ich das Haus umfassend renoviert und vermiete es. Ich soll bei der Baubehörde einen neuen Bauantrag mit Lageplan vorlegen. Gibt es eine gesetzliche Grundlage, wonach die genehmigte Wohnnutzung nach längerem Leerstand wegfällt?

Jan-Henrik Schulze-Steinen, Rechtsanwalt, Hamm, kann informieren: Bestandschutz prüfen: Die Rechtsprechung hat ein sogenanntes Zeitmodell entwickelt, um die Fortdauer des Bestandsschutzes prüfen zu können. Danach ist im ersten Jahr der aufgegebenen Nutzung stets mit einer Wiederaufnahme der alten Nutzung zu rechnen. Im zweiten Jahr besteht immerhin noch eine Regelvermutung und im dritten Jahr kehrt sich diese Vermutung um. Nach diesem sogenannten Zeitmodell hat der Bauherr dann besondere Gründe darzulegen, dass der Leerstand des Gebäudes noch keinen als endgültig erscheinenden Zustand herbeigeführt hat.

Verfall oder „nicht bewohnt“?

Dieses Zeitmodell kann aber nach neuerer Rechtsprechung allenfalls...