4 ha Wald: Forstwirtschaft oder Hobby?

Leserfrage: Darf ich einen Schuppen für die Bewirtschaftung von 4 ha Wald bauen?

Wochenblatt-Leser Ulrich F. in S. fragt: Muss ein Geräteschuppen oder Viehunterstand einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen? Dürfen Hobbybauern solche Gebäude nicht errichten? Ich bewirt­schafte 4 ha Wald. Wo ist die behördlich verbindliche Grenze zwischen einem Forstbetrieb und dem Hobbybauern? Was bedeutet „75 m3 umbauter Raum“? Darf der Schuppen diebstahlsicher sein? Kann ich mehrere Schuppen bauen?

Sonja Friedemann, Rechtsanwältin, WLV, informiert: Bei der Abgrenzung für einen forstwirtschaftlichen Betrieb zwischen der Anerkennung als Forstbetrieb im baurechtlichen Sinne und einem „Hobbybauern“ gibt es keine „behördlich verbindliche Grenze“. Vielmehr gehen die Definitionen auf die Rechtsprechung zurück, die wiederum viele unbestimmte Rechtsbegriffe bemüht.

Gewinnerzielungsabsicht

So heißt es in Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichtes: Ein forstwirtschaftlicher Betrieb im bauplanungsrechtlichen Sinne setzt ein nachhaltiges, ernsthaftes, auf Dauer angelegtes lebensfähiges Unternehmen mit einer spezifischen...