Die Satzung des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes e. V. (WLV) enthält keine Regelung zu Nebentätigkeiten der Verbandsmitglieder, die im Orts-, Kreis- oder Landesvorstand als Ehrenamtliche tätig sind. Die Satzung des WLV fordert nicht, dass sich ein Mitglied in anderen Gremien betätigen muss, verbietet diese Tätigkeit aber auch nicht.
Somit liegt es im Ermessen der jeweiligen Person, ob und wie sie sich verbandlich, politisch, wirtschaftlich oder privat engagiert. Es gibt Bäuerinnen und Landwirte, die sind ausschließlich im Bauernverband aktiv. Andere engagieren sich auch ehrenamtlich in einer Genossenschaft, im örtlichen Schützen- oder Heimatverein sowie in einer politischen Partei auf Kommunal-, Landes- oder Bundesebene. Wiederum andere sind Mitglied eines Aufsichtsrates oder sind an einem oder mehreren Wirtschaftsunternehmen beteiligt.
Es trifft daher nicht den Kern, wenn Sie fragen, ob es schon immer eine „Vermischung von Verbandsinteressen und eigenen Nebentätigkeiten in der Agrarindustrie“ gegeben habe. Sie unterstellen damit, dass jemand, der sich in Wirtschaftsunternehmen engagiert, sich nicht mehr für verbandliche Interessen einsetzen könne, zum anderen, dass „Verbandsinteressen“ und Interessen der „Agrarindustrie“ sich widersprechen.
Beides aber kann man so nicht behaupten. Es gibt zahlreiche berufsständisch sehr aktive Verbandsmitglieder, die sich gerade in die Aufsichtsräte großer Wirtschaftsunternehmen wählen lassen, um dort die Interessen des Berufsstandes zu vertreten. Sie können über ihr Mandat die Anliegen und Sorgen der Basis in das Unternehmen einbringen. Das ist im Sinne der Landwirtschaft. Sie profitiert von solchen Netzwerken.
(Folge 4-2020)