Sind Nebentätigkeiten erlaubt?

Gab es in der Geschichte der Bauernverbände schon immer, dass deren Vorstandsmitglieder Nebentätigkeiten in der „Agrarindustrie“ und in den Genossenschaften ausgeübt und somit Verbands- und eigene Interessen vermischt haben? Sind die Nebentätigkeiten nach den jeweiligen Satzungen erlaubt?

Die Satzung des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes e. V. (WLV) enthält keine Regelung zu Nebentätigkeiten der Verbandsmitglieder, die im Orts-, Kreis- oder Landesvorstand als Ehrenamtliche tätig sind. Die Satzung des WLV fordert nicht, dass sich ein Mitglied in anderen Gremien betätigen muss, verbietet diese Tätigkeit aber auch nicht.

Somit liegt es im Ermessen der jeweiligen Person, ob und wie sie sich verbandlich, politisch, wirtschaftlich oder privat engagiert. Es gibt Bäuerinnen und...