Modellvertrag für Mitarbeiter

Wir wollen neue Bilder für unsere Homepage machen. Gerne wollen wir auch unsere Mitarbeiter in Aktion zeigen. Wie muss ich mich bezüglich der Nutzungsrechte absichern, um auf der sicheren Seite zu sein?

Bei Foto- oder Videoaufnahmen von Mitarbeitern im betrieblichen Kontext handelt es sich um personenbezogene Daten. Daher sind Sie als Arbeitgeber dazu angehalten, Fotos Ihrer Mitarbeiter nur ­unter Einhaltung strenger datenschutzrechtlicher Voraussetzungen zu veröffentlichen. Es gilt laut Art. 6 Datenschutz-Grundverordnung das Prinzip des Verbots mit Erlaubnisvorbehalt. Das heißt, Sie benötigen grundsätzlich vor der Veröffentlichung eine Einwilligung. Diese muss schriftlich und vor allem freiwillig erfolgen.

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