Lohnzahlung bei Quarantäne

Wir sind Direktvermarkter mit 14 Mitarbeitern. Bisher sind wir ohne Infektionen durch die Pandemie gekommen, aber was ist, wenn es doch jemanden von unseren Angestellten trifft? Sind wir als Betrieb oder die Krankenkasse des Mitarbeiters für die Lohnfortzahlung zuständig? Was ist mit den Mitarbeitern, die Kontakt zur infizierten Person hatten?

Wurde einer Ihrer Mitarbeiter positiv auf das Corona-Virus getestet, ist der betreffende Mitarbeiter aufgrund einer Viruserkrankung arbeitsunfähig und hat Anspruch auf Entgeltfortzahlung für die maximale Dauer von sechs Wochen. Das ist der übliche Zeitraum für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Besondere Regelungen, weil es sich um eine Corona-Infektion handelt, gibt es nicht. Sollten Sie an dem Umlageverfahren U1 (Arbeitgeber bis zu 30 Mitarbeiter) teilnehmen, erhalten Sie die üblichen...