Arbeitslosengeld für Nebenerwerbslandwirt?

Mein Arbeitgeber will Mitarbeiter entlassen und eine Übergangsregelung bis zur Rente anbieten. Ich bin ­Nebenerwerbslandwirt und 60 Jahre alt. Wenn ich das ­Arbeitslosengeld I beantrage: Werden meine Einkünfte aus Landwirtschaft, Gewerbebetrieb (PV-Anlage) sowie Vermietung und Verpachtung angerechnet?

Sie haben Anspruch auf Arbeitslosengeld (ALG I), wenn Sie die erforderliche Anwartschaftszeit (zwölf Monate versicherungspflichtige Beschäftigung in den letzten 30 Monaten) erfüllen, arbeitslos sind und sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet haben. Eine Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit schließt die Arbeitslosigkeit nicht aus, wenn die Arbeitszeit hierfür unter 15 Stunden wöchentlich liegt, wobei mehrere Erwerbstätigkeiten zusammengerechnet werden.

Einkommen, das Sie aus einer Nebenbeschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit...