Als Tochter kein Auskunftsrecht?

Mein Vater hat 2011 den Hof an meinen Bruder übertragen. Als ich die Eltern bat, den Übergabevertrag einsehen zu dürfen, bekam ich zu hören: Das geht dich nichts an! Habe ich als Tochter keine Rechte? Kann ich mein Pflichtteil fordern? Ich weiß zum Beispiel nicht, ob der Hof noch in der Höfeordnung ist.

Anspruch auf Einsichtnahme in den Übergabevertrag haben Sie nicht. Es handelt sich um ein Geschäft zwischen Übertragsgeber und Übertragsnehmer, an dem die weichenden Erben beteiligt werden können, aber nicht müssen. Die Hofübertragung beinhaltet den Übergang des Eigentums am Hof vom Übergeber auf den Übernehmer bei gleichzeitiger Vereinbarung von Altenteilsleistungen. Aus dem Vertrag werden zunächst nur die beiden beteiligten Parteien, hier der Vater und sein Sohn, verpflichtet.

Allerdings ist es ratsam, auch die weichenden Erben zu beteiligen, insbesondere wenn deren Hofabfindung einvernehmlich vereinbart wird. Ratsam ist es auch, mit den weichenden Erben über bestimmte Lockerungen der Nachabfindungsverpflichtung...