Als Pächter keine Ansprüche?

Ich hatte den elterlichen Betrieb neun Jahre gepachtet. Dann hat mein Vater während der laufenden Pacht den Hof aus der Höferolle genommen. Durfte er das? Kann ich mehr als den Pflichtteil laut BGB fordern, wenn mein Vater stirbt? Derzeit wird der Hof (50 Kühe, 30 ha LN) auf dem Papier von meinem vollzeitbeschäftigten Bruder geführt.

Nach der Höfeordnung ist der Eigentümer berechtigt, den Hofvermerk im Grundbuch löschen zu lassen. Er kann selbst entscheiden, ob die landwirtschaftliche Besitzung ein Hof im Sinne der Höfeordnung bleiben soll.

Auch während der Zeit einer Verpachtung ist der Eigentümer zur Löschung des Hofvermerkes berechtigt. Einen Grund muss er dafür nicht angeben. Verstirbt der Hofeigentümer während der Zeit einer solchen Verpachtung und ist der Hofvermerk gelöscht worden, kann der Pächter (ein Abkömmling) in bestimmten Fällen argumentieren, dass ein formlos bindender Hofübergabevorvertrag...